Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der König Immobilien Handelsgesellschaft mbH, Fichtenweg 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Exposés, Objektnachweise und Objektinformationen des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weiterzugeben. Gibt der Kunde Objektnachweise oder Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers an einen Dritten weiter und schließt dieser Dritte den Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt ab, ist der Kunde dem Makler zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Schadensersatz ist der Höhe nach auf die Provision begrenzt, die bei einem Abschluss des Hauptvertrages durch den Kunden angefallen wäre. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Makler kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Provision entstanden ist.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Der Makler gibt diese Angaben nach bestem Wissen weiter. Es obliegt dem Kunden, die Angaben vor Abschluss des Hauptvertrages selbst zu überprüfen. Eine Haftung des Maklers für unrichtige oder unvollständige Objektinformationen besteht nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine etwaige Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 5 Geldwäscheprävention
Wir sind verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die Identität der Vertragsparteien, deren Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GwG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.
§ 6 Verjährung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegen den Makler verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§§ 195, 199 BGB). Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die gesetzlichen kenntnisunabhängigen Höchstfristen des § 199 Abs. 2 bis 4 BGB bleiben unberührt.
§ 7 Form des Maklervertrags und Provisionsteilung
Maklerverträge, die den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrages zum Gegenstand haben, bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform (zum Beispiel E-Mail). Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ein Verbraucher, gelten für die Provision die §§ 656c und 656d BGB. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig, kann er eine Provision nur von beiden Parteien in gleicher Höhe verlangen. Hat nur eine Partei den Makler beauftragt und soll die andere Partei die Maklerkosten ganz oder teilweise übernehmen, ist eine solche Vereinbarung nur wirksam, wenn die übernommene Zahlungspflicht nicht höher ist als der Anteil, den die beauftragende Partei selbst zu tragen hat.
§ 8 Gerichtsstand
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers in Leinfelden-Echterdingen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 9 Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Stand: Juli 2026
